AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma O. & K. Müller Uhren- und Schmuckgroßhandel GmbH
Geschäftsführer Olaf Müller
beim Amtsgericht Cottbus, HRB 2997 , Ust-Nr.: 056/115/02232
Firmensitz 03149 Forts / Lausitz, Rüdigerstr. 12

I. Allgemeines
  1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten für alle künftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Bestellers im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebot, Auftrag
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Käufer dar, entsprechende Angebote zu unterbreiten. Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot. Die Vertragsannahme erfolgt erst durch unsere schriftliche Annahmeerklärung.
  2. Der Käufer ist vier Wochen an sein Angebot gebunden. Bei Liefergegenständen, die nicht vorrätig bzw. kurzfristig nicht zu beschaffen sind, sind wir berechtigt innerhalb von 6 Wochen nach Angebotsunterbreitung die Annahme abzulehnen.
III. Lieferfrist
  1. Die Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt ist. Sie beginnt mit unserer Absendung der ausdrücklich schriftlichen Bestätigungserklärung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk beim Hersteller/Importeur verlassen hat.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und höherer Gewalt, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
IV. Lieferumfang
  1. Der Lieferumfang wird durch unsere Annahmeerklärung bestimmt. Technische Angaben, Beschreibungen oder Abbildungen des Kaufgegenstandes in Angebotsaufforderungen, Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar und ist keine Eigenschaftszusicherung.
  2. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Versendung an einem vom Käufer bestimmten Empfänger. Dies gilt alles auch bei frachtfreier Übersendung. Bei Rücksendung ist vom Käufer für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
    1. Werden Auswahlsendungen übersandt und keine Abrechnungsfrist vereinbart, dann gilt die gesamte Ware zu den berechneten Lieferkursen käuflich vom Käufer übernommen, wenn wir die Ware innerhalb von vier Wochen nach Absendung nicht zurück erhalten. Erfolgt die Auswahlabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt so behalten wir uns bei ansteigenden Edelmetallpreisen eine Berechnung zu höheren Lieferkursen vor.
    2. Im Falle der Rücksendung hat der Käufer die gleiche Versendungsform zu wählen wie bei der Zusendung. Dies gilt auch für die Rücksendung der Auswahl.
    3. Werden Auswahlwaren vom Kunden schon vor Ablauf der Frist als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt jede Gefahr, auch des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt im Schadensfall entstehende Ansprüche gegen die Versicherung hiermit im voraus sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    4. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung die von uns zur Verfügung gestellten Waren Dritten seinerseits in Auswahl oder in Kommission zu überlassen.
    5. Bei Rückgaben liegt die Beweislast zur Identität der zurückgegeben Waren beim Käufer. Im übrigen gelten für die Auswahlen ausschließlich diese Allge-meinen Geschäftsbedingungen.
V. Annullierungskosten
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. VI. Gewährleistung
  1. Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, d.h. bei uns schriftlich und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, d.h. bei uns schriftlich und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, gerügt werden.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel am Kaufgegenstand vorliegt, können wir nach unserer Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache tätigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurückzutreten ausdrücklich vorbehalten.
  3. Der Käufer hat unsere zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
  4. Der Mängelanspruch des Käufers verjährt in einem Jahr.
  5. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
VII. Zahlungsbedingungen.
  1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Wechsel und Scheck werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen.
  2. Verzugszinsen berechnen wir mit den gesetzlichen Zinssätzen p.a. gemäß §§ 286 ff. BGB. Bei Anwendung des HGB gilt § 352 HGB.
  3. Der Besteller kann nur mit von uns unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
  4. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist wegen durch uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festegestellten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Einbehalt des Kaufgegenstandes, zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Mahnung mit Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, der Besteller die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und unsererseits im Vertrag der Fortbestand des Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
  3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherdarlehenvertrages ( §§ 491 ff. BGB ) Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufgegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns.
  7. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese aus der laufenden Geschäftsbeziehung noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Haftung aus Delikt
  1. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
  2. Haftungsbeschränkungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist 03149 Forst/Lausitz.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten aus Lieferung und Leistung ist, wenn der Käufer Kaufmann i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand AG Cottbus und LG Cottbus.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich formellen und materiellen deutschem Recht. Keine Anwendung finden das „Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ gemäß Haager Übereinkommen vom 01.07.1964 und das „Einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über beweglichen Sachen“ gemäß Haager Übereinkommen vom 01. 07.1964 sowie Änderungen und Ergänzungen.
XI. Sonstiges
  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.